Rechtliches
Nachhaltigkeitsverordnung
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Nachhaltigkeitsrisiken – auch ESG-Risiken genannt – sind Ereignisse oder Entwicklungen in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), die negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage oder Investition haben können. Diese Risiken können sowohl einzelne Unternehmen als auch ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken
Umweltbezogene Risiken:
Beispielsweise können Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels – wie langanhaltende Dürreperioden – die Transportwege über Flüsse beeinträchtigen und damit wirtschaftliche Schäden verursachen. Solche Risiken werden auch als physische Risiken bezeichnet.
Soziale Risiken:
Diese entstehen etwa durch die Missachtung arbeitsrechtlicher Standards, fehlenden Gesundheitsschutz oder Diskriminierung in Unternehmen.
Risiken in der Unternehmensführung:
Dazu zählen unter anderem Korruption, Verstöße gegen geltendes Steuerrecht oder mangelhafte Unternehmensaufsicht.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung (gemäß Art. 3 Transparenzverordnung – TVO)
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit werden Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, soweit sie von den jeweiligen Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) zur Verfügung gestellt werden.
Finanzprodukte von Anbietern, die keine erkennbare Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken verfolgen, werden in der Regel nicht angeboten.
Sofern sich aus der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erkennbare Vor- oder Nachteile für den Kunden ergeben, wird dies im Rahmen der Beratung gesondert dargestellt.
Informationen darüber, inwieweit Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen, sind den vorvertraglichen Unterlagen des jeweiligen Produktanbieters zu entnehmen. Fragen hierzu können im Rahmen des Beratungsgesprächs jederzeit geklärt werden.